Stelle eine Rechnung, bestätige eine erhaltene Zahlung oder dokumentiere eine Ausgabe, deren Beleg verloren ging. Formular ausfüllen, Vorschau prüfen, als PDF speichern.
Eine Rechnung fordert eine Zahlung an. Nach § 14 UStG gehören unter anderem dazu: Name und Anschrift von dir und dem Kunden, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung, z. B. Kleinunternehmerregelung). Eine Quittung bestätigt, dass du Geld erhalten hast — üblich bei Barzahlung.
Ein Eigenbeleg ersetzt einen verlorenen oder unlesbaren Fremdbeleg in deiner Buchhaltung. Er enthält Datum, Empfänger, Betrag, Anlass und den Grund für das Fehlen und ist klar als selbst erstellt gekennzeichnet. Er sollte die Ausnahme bleiben und berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug.
Nutze eine fortlaufende Nummernfolge (z. B. RE-2026-001, -002…) und bewahre eine Kopie jedes Dokuments auf. Die Anleitung zur Belegablage zeigt eine einfache Ordnerstruktur.
Ja, ohne Anmeldung, Wasserzeichen oder Limit. Im Druckdialog „Als PDF speichern“ wählen, um eine Datei zu erhalten.
Nein. Nur wer das Geld erhalten hat, kann den Beleg ausstellen. Einen Händlerbeleg nachzubilden ist Urkundenfälschung. Bitte den Händler um eine Kopie, nutze den Kontoauszug und erstelle hier einen Eigenbeleg.
In Ausnahmefällen ja, wenn er vollständig ist und durch weitere Nachweise wie einen Kontoauszug gestützt wird. Einen Vorsteuerabzug ermöglicht er nicht.
Ja. Du legst den Steuersatz pro Position fest (Standard 19 %); die Vorschau zeigt Netto, Steuer je Satz und Gesamtbetrag. Für Kleinunternehmer 0 % eintragen und den Hinweis in die Notizen schreiben.
Nirgends, außer du hakst „merken“ an. Dann werden nur deine Firmendaten im lokalen Speicher dieses Browsers abgelegt.